Architekten- und Ingenieurrecht
Zu unseren Auftraggebern gehören kleine und große Architektur- und Ingenieurbüros ebenso wie öffentliche und private Auftraggeber. Wir beraten und vertreten unsere Mandanten bei der Vertragsgestaltung, bei der außergerichtlichen und erforderlichenfalls gerichtlichen Geltendmachung von Ansprüchen (z. B. Honoraransprüche, Schadensersatzansprüche aus der Verletzung von Urheberrechten, Mängelansprüche) ebenso wie bei der Abwehr derartiger Ansprüche.