Bauträgerrecht
Bei diesem komplexen und entsprechend konfliktträchtigen Vertragstyp, bei dem nicht nur die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) als Sonderregelung, sondern auch im besonderen Maße eine sich ständig entwickelnde Rechtsprechung zu beachten ist, beraten wir Bauträger wie Erwerber von der Entwicklung über die Veräußerung und die Bauerrichtung bis hin zur Abnahme und Eigentumsübertragung.