Gesellschaftsrecht
Wir beraten bei der Gründung, laufenden Betreuung oder Umgestaltung von Personen- und Kapitalgesellschaften außerhalb des Kapitalmarkts (BGB-Gesellschaft oder GbR, OHG, KG, GmbH & Co. KG, Stille Gesellschaft, eG, GmbH, AG). Der Schwerpunkt kann dabei – je nach den Bedürfnissen unserer Mandanten – auf der Vertragsgestaltung aus der Sicht der Gesellschaft, einzelner Gesellschafter oder der Geschäftsführung liegen. Zum Gesellschaftsrecht zählen auch Nachfolgeregelungen, Geschäftsführeranstellungsverträge, Gesellschafter-Darlehensverträge sowie Verträge über partiarische Darlehen oder die Stellung von Sicherheiten, die wir individuell für Sie gestalten.