Insolvenzrecht
Mit dem Blick auf mögliche Insolvenzen beraten wir Unternehmen sowohl aus der Sicht des vom Insolvenzrecht stark in die Pflicht genommenen Geschäftsführers oder Vorstands als auch mit Blick auf eine mögliche Gesellschafterhaftung. Gläubiger unterstützen wir bei der Geltendmachung ihrer Forderungen im Insolvenzverfahren ihres Auftraggebers oder Auftragnehmers.