Privates Baurecht
Die Komplexität vieler Baumaßnahmen stellt hohe Anforderungen an alle Beteiligten, auch in rechtlicher Hinsicht. Bei der Abwicklung eines Bauvertrages auf der Grundlage der VOB/B ebenso wie des BGB können vielfältige Konflikte entstehen, etwa bei der Bestimmung der vertraglich geschuldeten Leistung, bei der Anordnung geänderter oder zusätzlicher Leistungen, bei Bauablaufstörungen, bei einer vorzeitigen Vertragsbeendigung oder bei der Geltendmachung von Mängelansprüchen. Eine vorausschauende und professionelle Vertragsgestaltung ebenso wie die kontinuierliche begleitende rechtliche Beratung kann nicht selten dazu beitragen, das Aufkommen solcher Konflikte zu verhindern. Kommt es doch zu einer streitigen Auseinandersetzung, führt nur eine Vertretung durch langjährig erfahrene und spezialisierte Bauanwälte zu dem für Sie optimalen Ergebnis.
Bei Fragen und Problemen im Zusammenhang mit dem privaten Baurecht können Sie jeden in unserem Team als kompetenten Ansprechpartner kontaktieren.