Projektsteuerungsrecht
Wir beraten bei der Gestaltung des Projektsteuerungsvertrages. Besonderes Augenmerk legen wir auf die Einordnung als Werk- oder Dienstvertrag im konkreten Fall sowie auf die Transparenz der Honorarvereinbarung (z. B. nach dem DVP/AHO-Modell). Weiterhin beraten und vertreten wir regelmäßig bei der außergerichtlichen wie gerichtlichen Abwehr oder Durchsetzung von Honoraransprüchen des Projektsteuerers/Projektmanagers sowie etwaiger Mängelrechte des Auftraggebers.