Vergaberecht
Wir beraten und vertreten Öffentliche Auftraggeber bei der Gestaltung und Durchführung von Vergabeverfahren ebenso wie Bieter bzw. Bewerber als Teilnehmer an Vergabeverfahren ober- und unterhalb der Schwellenwerte. Zentrale Themen sind dabei u.a. die Wahl des richtigen Vergabeverfahrens, die sinnvolle und rechtmäßige Gestaltung der Ausschreibungsunterlagen, die Wertung der Angebote sowie die Frage, ob ein Angebot von der Wertung ausgeschlossen werden muss. Neben der Vergabe von Bauleistungen (VOB/A), Planungsleistungen und sonstigen Leistungen (VgV) betreuen wir auch Verfahren zur Vergabe von Öffentlich Privaten Partnerschaften (ÖPP/PPP). Wir vertreten Sie bundesweit vor den Vergabekammern und den Vergabesenaten bei den Oberlandesgerichten und bei Vergaben unterhalb der Schwellenwerte in einstweiligen Rechtsschutzverfahren vor den Landgerichten.